Krankenkassen haben verschiedene Abrechnungssysteme: Tiers garant und Tiers payant. Die meisten Kassen rechnen mit dem Tiers Payant System ab. Das heisst, die Apotheke verschickt die Rechnung direkt an die Versicherung. Die Krankenkasse bezahlt die Rechnung der Apotheke und verrechnet je nach Versicherungsmodell an den Kunden weiter. Bei dem Tiers Garant System muss der Kunde in der Apotheke direkt bezahlen und die Rechnung zur Rückvergütung an die Krankenkasse schicken.
Anfang Jahr muss der Versicherte die Rechnungen selbst bezahlen, bis die Franchise erreicht ist. Die Franchise kann dabei selbst gewählt werden und liegt zwischen Fr. 300.- bis Fr. 2’500.-. Je höher die Franchise, desto tiefer ist die Krankenkassenprämie. Sobald die Franchise erreicht wird, muss nur noch der Selbstbehalt bezahlt werden. Dies ist meist 10 % des Rechnungsbetrags bis zu einem Maximalbeitrag von 700 CHF. Der Selbstbehalt kann bei Originalprodukten, von denen es ein günstigeres Generikum gibt, auch bis zu 40 % betragen.
In unserer Apotheke arbeiten wir mit der OFAC (Berufsgenossenschaft der Schweizer Apotheker) zusammen. Sie ist unser Abrechnungsbüro, welches für uns an die einzelnen Krankenkassen abrechnet. Wenn Sie eine Rechnung von der OFAC bekommen, ist es so, dass Ihre Krankenkasse das entsprechende Produkt nicht bezahlt.
Medikamente und Produkte, die wir in der Apotheke verkaufen, sind in verschiedene Listen eingeteilt. Je nach Liste werden die Produkte von der Krankenkasse übernommen, teilweise übernommen oder gar nicht bezahlt.
Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden von der Grundversicherung bezahlt. Die Spezialitätenliste wird vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) herausgegeben. Die Arzneimittel in der Spezialitätenliste müssen von Swissmedic zugelassen, sowie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Es gibt aber auch Arzneimittel, die limitiert sind in der Menge pro Quartal, nach Erkrankung oder sonst an Bedingungen geknüpft sind, damit die Kosten übernommen werden. Die Industrie darf für Arzneimittel in der Spezialitätenliste keine Werbung machen.
Dann gibt es die Produkte, die von der Zusatzversicherung übernommen werden. Je nach individuellem Vertrag bei Ihrer Zusatzversicherung wird Ihnen das Produkt ganz oder teilweise übernommen.
Die MiGel ist die Mittel- und Gegenständeliste, welche ebenfalls vom BAG herausgegeben wird. Sie beinhaltet Verbandsmaterial und Hilfsmittel, wie z.B. Blutdruckmessgeräte, Blutzuckerteststreifen, Stützstrümpfe und Bandagen. Die Krankenkasse übernimmt dabei den MiGel-Höchstvergütungsbetrag. Wenn der Verkaufspreis höher ist als der Höchstvergütungsbetrag, muss die Differenz vom Kunden selbst bezahlt werden.
Zum Schluss gibt es noch diejenigen Produkte, welche die Krankenkasse gar nicht bezahlt und vom Kunden in jedem Fall selbst bezahlt werden müssen. Meistens handelt es sich hier um Nahrungsergänzungsmittel, Vitamin-Präparate und Kosmetika.
Erkunden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, was übernommen wird oder fragen Sie in der Apotheke nach. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für Sie geschrieben von
Andrea Pfamatter
PHARMA-BETRIEBSASSISTENTIN
Gerne berate ich Sie persönlich zum Thema „Medikamente von der Apotheke“. Kommen Sie am besten zu uns in die City Apotheke